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Standards für E-Government-Anwendungen berücksichtigen Barrierefreiheit

Mittwoch, den 09. November 2011 um 16:32 Uhr

SAGA LogoDer Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung hat auf seiner Sitzung Anfang November die fünfte Version von "SAGA" - den Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen - verabschiedet. Darin berücksichtigt SAGA 5 auch das Thema "Barrierefreiheit" für Software-Systeme der öffentlichen Verwaltung.

Das Thema "Barrierefreiheit" wird in den neuen Standards innerhalb der technischen Spezifikation gleich in mehreren Abschnitten aufgegriffen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Prinzip der Wahrnehmbarkeit, da hauptsächlich die Darstellung bei der Präsentation von Informationen im Client thematisiert wird.

Bisher sind in diesem Standard hauptsächlich die Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung 1.0 berücksichtigt, nicht aber die der inzwischen in Kraft getretenen Version 2.0 der Verordnung. Auch wenn die Versionsnummer der Verordnung nicht explizit angegeben ist, zeigt sich dies zum Beispiel an der Forderung nach einer Nutzbarkeit ohne aktive Inhalte, die in der neuen Verordnung nur noch eingeschränkt vorhanden ist.

Auch im Zusammenhang mit dem Thema "PDF-Format" wird auf Barrierefreiheit hingewiesen. Lediglich die Forderung nach einer Mindestversion ohne weitere Forderungen in Bezug auf "Tagged PDF" oder den kommenden Standard "PDF/UA" ist jedoch nicht ausreichend, um hier Barrierefreiheit herzustellen.

Das Projekt Di-Ji meint: Auch wenn aufgrund der technischen Formulierung der Richtlinie das Prinzip der "Verständlichkeit", genauso wie die Beachtung von Usability-Richtlinien hier eher weniger Platz hat, müssten die Prinzipien der "Bedienbarkeit" und "technologischen Robustheit" stärker aufgegriffen und mit den Empfehlungen für andere Technologien verknüpft werden. Es ist gut, dass das Thema Barrierefreiheit explizit aufgegriffen wird, es wäre noch besser, wenn die neuen technischen Standards gemäß der BITV 2.0 aufgenommen würden.

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