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Hessen

Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)

Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

Die Regelungen im Einzelnen

Grafik des BehindertengleichstellungsgesetzesDas Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, liegt seit dem 20.12.2004 vor und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Paragraph 14 enthält Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik und verweist auf eine zu erlassene Rechtsverordnung. Das Gleichstellungsgesetz und die Verordnungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar.

Grafik einer VerordnungIn der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik - HVBIT)" vom 18. September 2007 (aktualisiert am 28.11.2012) wird auf die neue Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes von 2011 verwiesen. Die beiden Prioritätsstufen werden in der Verordnung entsprechend der Bundes BITV verwendet. Intranetangebote unterliegen ebenfalls der Verordnung. Die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache wird gefordert. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

Grafik eines Kalenders zur Veranschaulichung der UmsetzungsfristenDa in der Verordnung keine Übergangs- oder Umsetzungsfristen definiert sind, müssen alle Angebote die Verordnung erfüllen. Eine aus finanziellen, verwaltungsorganisatorischen oder technischen Gründe unverhältnismäßige Umsetzung schränkt dies jedoch ein.

Grafik einer Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund der Flagge der Vereinten Nationen und dem Symbol für InklusionZur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im August 2012 ein Landesaktionsplan verabschiedet. Zusätzlich wurde eine Stabsstelle UN-BRK eingerichtet, die Informationen über ihre Arbeit „möglichst in barrierefreier Form“ anbieten soll (siehe Aktionsplan Seite 23). Darüber hinaus sollen zum Beispiel auch zur Vermittlung des Grundwissens zur Barrierefreiheit „Richtlinien zur Erstellung barrierefreier Dokumente“ zur Verfügung gestellt werden. Die im Aktionsplan angekündigte Überarbeitung der Hessischen Verordnung über Barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) hat bereits stattgefunden.

Einige Städte und Gemeinden sind Modellregionen in denen das Land die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine der ausgewählten Modellregionen, in denen Standards für barrierefreie Formate entwickelt werden sollen.

Grafik einer Beratungssituation bei einer BehördeAnsprechpartner:
Hessisches Sozialministerium
Behindertenbeauftragter des Landes Hessen

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