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Rheinland-Pfalz

Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:32 Uhr)

Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

Die Regelungen im Einzelnen

Grafik des BehindertengleichstellungsgesetzesIm PDF-Format Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz verabschiedet am 31.12.2002, gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften, Paragraph 7 zur barrierefreien Informationstechnik. Die Landesregierung wird danach ermächtigt eine Rechtsverordnung zu erlassen, die dies genauer regelt. Es sind bereits mehrere Berichte zum Umsetzungsstand der Barrierefreiheit von der Landesregierung verfasst worden.

Grafik einer VerordnungRheinland-Pfalz hat keine eigene Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik. Der Geltungsbereich, Internet- und Intranetangebote sowie durch die Behörden zur Verfügung gestellte grafische Benutzeroberflächen, ist bereits im Gleichstellungsgesetz festgelegt. Technische Standards wie auf Bundesebene werden im Gesetz nicht festgelegt. Lediglich die Formulierung, dass Angebote so gestaltet werden müssen, "dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können", ist hier zu finden.

Grafik eines Kalenders zur Veranschaulichung der UmsetzungsfristenIm Gleichstellungsgesetz sind keine Übergangsfristen oder Umsetzungsfristen angegeben.

Grafik einer Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund der Flagge der Vereinten Nationen und dem Symbol für InklusionZur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im März 2010 ein Aktionsplan verabschiedet. Damit war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das mit einem Aktionsplan reagiert hat. Der Plan ist auch in leichter Sprache verfügbar. Der Aktionsplan enthält einen Abschnitt zum Thema „Barrierefreie Kommunikation und Information“, in dem zunächst der Text der UN-Konvention wiedergegeben wird bevor einige Maßnahmen zur Erreichung des formulierten Ziels beschrieben werden. Die Maßnahmen beziehen sich unmittelbar auf Angebote des Landes. Es werden keine technischen Standards für die Barrierefreiheit der Angebote festgelegt.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen zur Unterstützung den Leitfaden Unsere Gemeinde wird inklusiv! (Leitfaden für kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) zur Verfügung.

Grafik einer Person auf InformationssucheAnsprechpartner:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie des Landes Rheinland-Pfalz
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen von Rheinland-Pfalz

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