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Sachsen-Anhalt

Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:32 Uhr)

Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

Die Regelungen im Einzelnen

Grafik des BehindertengleichstellungsgesetzesDas erste Gleichstellungsgesetz des Landes ist vor dem des Bundes verabschiedet worden und enthielt u.a. noch keinen Paragraphen zur Barrierefreien Informationstechnik. Daher und mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2010 das neue Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) verabschiedet worden. Dieses enthält in Paragraph 16 Anforderungen zur Barrierefreien Informationstechnik. Die Landesregierung wird außerdem ermächtigt durch eine Verordnung näheres zu regeln. Es gilt auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen-Anhalt.

Grafik einer VerordnungSachsen-Anhalt regelt das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, die Gestaltung von Dokumenten sowie die Barrierefreie Informationstechnik in einer einzigen Verordnung: Der „Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - BGGVO LSA)“ vom 23. Februar 2012. Barrierefreie Informationstechnik ist in Abschnitt 3 der Verordnung geregelt. Der Geltungsbereich entspricht dem der Bundes BITV. Auch die technischen Standards, die in Anlage 2 der Verordnung stehen, entsprechen denen der Bundes BITV. Allerdings gibt es keine Verpflichtung Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache anzubieten.

Grafik eines Kalenders zur Veranschaulichung der UmsetzungsfristenDie Umsetzungsfristen sind schrittweise geregelt. Neue Angebote müssen die Verordnung sofort erfüllen. Alte Angebote spätestens 36 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also Anfang 2015. Es sei denn sie richten sich speziell an Menschen mit Behinderungen, dann müssen sie bereits ein halbes Jahr früher barrierefrei gestaltet sein, also bis August 2014.

Grafik einer Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund der Flagge der Vereinten Nationen und dem Symbol für InklusionZur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im Januar 2013 ein Landesaktionsplan vorgelegt. Die Themen Barrierefreiheit, Kommunikation und Information werden im Aktionsplan im ersten von neun Lebensbereichen aufgegriffen.

Auch einige Städte und Gemeinden entwerfen zurzeit einen Aktionsplan. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat bereits den Aktions- und Maßnahmenplan „Deutschland wird inklusiv - Wir sind dabei“ verabschiedet. Die Themen Information und Kommunikation sind in Leitlinie 7 des Plans berücksichtigt.

Grafik einer Person auf InformationssucheAnsprechpartner:
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und
Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt für die Belange behinderter Menschen

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