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Bildschirmarbeitsverordnung

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  1. Bildschirmarbeitsverordnung
  2. Anwendungsbereich
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Beurteilung der Arbeitsbedingungen (angezeigt)
  5. Anforderungen an die Gestaltung
  6. Täglicher Arbeitsablauf
  7. Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
  8. Ordnungswidrigkeiten
  9. Anhang

§ 3
Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.

 

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