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Wie kann Software hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft werden ?

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  1. Wie kann Software hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft werden ? (angezeigt)
  2. Hilfsmittel für die Überprüfung

Es gibt mehrere Richtlinien für barrierefreie Softwaregestaltung. Daher sollte angenommen werden können, dass es auch möglich ist, die Barrierefreiheit von Software entsprechend diesen Richtlinien im Nachhinein durch eine unabhängige Stelle zu überprüfen. Leider ist dies jedoch nur begrenzt möglich. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass die Richtlinien sich an Entwickler von Software richten, andererseits hängt dies vom Detailgrad der jeweiligen Richtlinie und vom jeweiligen Anwendungsfall ab.

Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Barrierefreie Software“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

Softwareentwickler können die Einhaltung der Richtlinien noch während der Programmierung überprüfen und anschließend erklären, inwieweit ihr Produkt konform gemäß den jeweiligen Anforderungen ist. Eine solche Konformitätserklärung könnte beispielsweise gemäß der „DIN EN ISO 9241-171 Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ oder gemäß den „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“ erfolgen. Ein unabhängiger Test des fertigen Produktes kann aber jeweils nur Auswirkungen der Richtlinieneinhaltung überprüfen.

Während einige Anforderungen noch verhältnismäßig einfach überprüft werden können, sind andere Anforderungen im Nachhinein kaum überprüfbar. So ist die Anforderung „9.3.2 Nutzung aller Funktionen über die Tastatur ermöglichen“ aus der ISO 9241-171 noch sehr leicht überprüfbar, indem versucht wird jegliche Funktion per Tastatur aufzurufen (stark vereinfachtes Beispiel, denn nach ISO9241-171 gilt auch: „Plattformbasierte Bildschirmtastaturen, Spracheingabe und handschriftliche Eingabe sind Beispiele für Tastaturäquivalente, weil ihre Ausgaben den entsprechenden Anwendungen wie Eingaben erscheinen, die durch das Anschlagen von Tasten hervorgerufen werden“).

Andere Anforderungen, die sehr eng mit der jeweiligen Programmierumgebung verknüpft sind, wie zum Beispiel „8.1.1 Für jedes Benutzungsschnittstellen-Element einen Namen vorsehen“ oder „8.1.4 Namen für unterstützende Technik verfügbar machen (AT)“ sind in ihren Auswirkungen wesentlich schwerer überprüfbar, wenn Quellen und Information zur Programmierung nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Bezogen auf Webtechnologien entsprechen die beiden letztgenannten ISO-Richtlinien in etwa den Bedingungen „4.1.1 Syntaxanalyse“ und „4.1.2 Name, Rolle, Wert“ der WCAG 2.0 / BITV 2.0. In diesem speziellen Anwendungsfall lassen sich diese Bedingungen teilweise auch automatisch überprüfen, da der Quellcode zur Verfügung steht. Für Desktopanwendungen steht der Quellcode für unabhängige Tester in der Regel nicht zur Verfügung. Für Windows-Programme kann als Hilfsmittel zur Überprüfung der UI Accessibility Checker verwendet werden. Bei anderen Betriebssystemen ist dieser Punkt kaum im Nachhinein überprüfbar.

Bildschirmfoto mit Ergebnis einer Überprüfung des Thunderbird-Email-Clients mit UI Accessibility Checker

Abbildung 1: Ergebnis einer Überprüfung des Thunderbird-Email-Clients mit „UI Accessibility Checker“, zum Nachrichtenbereich sind weder Name noch Wert vergeben

Die Richtlinien aus der ISO 9241-171 sind generell auf „jegliche Software“ ausgerichtet. Sie enthalten daher keine technischen Details oder Handlungsempfehlungen bezogen auf bestimmte Umsetzungstechniken. Außerdem sind keine Hinweise auf die Überprüfbarkeit der einzelnen Richtlinien enthalten. Die Richtlinien sind geeignet für Konformitätserklärungen von Softwareentwicklern gemäß der ISO 9241-171.

Die Richtlinien der WCAG 2.0 sind zwar ebenfalls allgemeingültig formuliert, richten sich aber speziell an Webanwendungen und enthalten Verweise auf und Handlungsempfehlungen für bestimmte Webtechnologien. In den „Techniken für WCAG 2.0: Techniken und Fehler für die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0“ ( Techniques for WCAG 2.0: Techniques and Failures for Web Content Accessibility Guidelines 2.0 ) sind gelistet:

Gegenwärtig sind unter den „Techniken für WCAG 2.0: Techniken und Fehler für die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0“ rund 400 Punkte angeführt. Jeder dieser Punkte enthält darüber hinaus Handlungsanweisungen für eine Testprozedur zur Überprüfung ob der jeweilige Punkt vorliegt oder nicht.

Die 61 Richtlinien der WCAG sind einschließlich der Techniken wesentlich detaillierter als die 142 Richtlinien aus der ISO 9241-171. Allerdings: auch wenn die Richtlinien der WCAG 2.0 technologieunabhängig formuliert sind und damit prinzipiell auch für andere Softwareprodukte als Webanwendungen gültig sind, sind die WCAG 2.0 kaum geeignet um die Barrierefreiheit von Softwareprodukten allgemein zu überprüfen. Für Nicht-Webanwendungen geht der entscheidende Vorteil der WCAG gegenüber den ISO-Richtlinien verloren: für eine Überprüfung der Barrierefreiheit von beispielsweise E-Mail-Client-Programmen oder Office-Produkten gemäß WCAG 2.0 liegen keine Hinweise auf Umsetzung oder Überprüfbarkeit vor. Die Richtlinien sind geeignet für Konformitätserklärungen von Entwicklern webbasierter Produkte gemäß der WCAG 2.0. Die Technikdokumente zur WCAG 2.0 liefern Softwareentwicklern Hinweise für die Umsetzung von Barrierefreiheit für Webanwendungen und Anhaltspunkte für die Umsetzung von Barrierefreiheit anderer Softwareprodukte. Darüber hinaus liefern diese Dokumente Anhaltspunkte für Anleitungen zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webanwendungen.

Die wesentlich kompakter formulierten IBM-Richtlinien für Software-Entwickler richten sich ebenfalls an „allgemeine Software-Produkte und Applikationen, die über eine Benutzerschnittstelle verfügen“. Ähnlich der WCAG 2.0 wird jede der 17 Richtlinien begründet und es wird versucht zu jeder dieser Richtlinien minimal erforderliche Techniken anzugeben. Teilweise werden diese Techniken durch Beispiele erläutert. Für einige Checkpunkte werden zusätzlich bestimmte Techniken empfohlen. Für jede der Richtlinien wird eine Vorgehensweise zum Testen vorgeschlagen. Teilweise wird hierbei unterschiedliches Vorgehen für Windows-, Unix- und Macintosh-Umgebungen berücksichtigt.

Die Richtlinien aus der Software-Checkliste von IBM stellen damit die einzigen der drei genannten Richtlinien dar, welche für Desktopanwendungen (die nicht X/HTML-basiert sind) nicht nur Richtlinien, sondern auch Umsetzungsempfehlungen und Testprozeduren beinhalten.


Hilfsmittel für die Überprüfung der Barrierefreiheit von Software

Eine einfache Anleitung zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Internetseiten und Programmoberflächen liefern die von Di-Ji überarbeiteten Prüfanweisungen zum Vorprüfungstest der AbI-Testempfehlungen.

Für einzelne Aspekte zur Barrierefreiheit stehen insbesondere für Webanwendungen verschiedene Test- und Korrekturwerkzeuge zur Verfügung (vgl.: Di-Ji Liste der Testwerkzeuge ) . Teilweise können diese auch zum Testen von Barrierefreiheit für Software angewendet werden. Ein Beispiel dazu ist der Farbkontrast-Analyzer zur Überprüfung von Kontrasten.

Bildschirmfoto des Farbkontrastanalyzers

Abbildung 2: Bildschirmfoto des Farbkontrastanalyzers

Seit August 2011 gibt es die Arbeitsgruppe „WCAG 2.0 Evaluation Methodology Task Force (Eval TF), welche versucht international abgestimmte Methoden für die Bewertung der Konformität gemäß den „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“ zu entwickeln, seien dies nun Methoden zur Selbstbewertung oder Methoden zum Test durch (unabhängige) Dritte. Eine international abgestimmte Prüfmethode gemäß WCAG 2.0 ist demnach noch in Entwicklung.

Im deutschsprachigen Raum steht als vollständig dokumentiertes, heuristisches Testverfahren der BITV-Test zur Verfügung um die Barrierefreiheit von Webseiten gemäß der BITV 2.0 zu bewerten. Das Projekt Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) bietet zum BITV-Test auch ein Online-Hilfsmittel an (BITV-Test 2 Selbstbewertung ). Nach Anlegen und Starten einer Prüfung werden Prüfschritte und erläuternde Hinweise dargestellt, zu jedem Prüfschritt kann in einem Formularbereich eine Bewertung eingegeben werden.

Als Hilfe für Entwickler ist im Anhang C der „DIN EN ISO 9241-171 Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ eine „Checkliste zur Beurteilung von Anwendbarkeit und Einhaltung der Anforderungen und Empfehlungen (Konformität)“ enthalten. Online-Hilfsmittel zur Überprüfung der Zugänglichkeit von Software gemäß ISO 9241-171 gibt es bisher nicht.

Grafik: Ausschnitt der Checkliste im Anhang der ISO 9241-171

Abbildung 3: Ausschnitt der Checkliste im Anhang der ISO 9241-171 zur Beurteilung von Anwendbarkeit und Einhaltung der Anforderungen und Empfehlungen

Es stehen keine Hilfsmittel zur Überprüfung der Barrierefreiheit gemäß IBM-Richtlinien zur Verfügung. Da die IBM-Richtlinien fast deckungsgleich mit den Standards der US-Verordnung „Section 508" sind, können teilweise Hilfsmittel zu dieser Verordnung genutzt werden. So stehen - ähnlich der Checkliste für die „DIN EN ISO 9241-171" - für die freiwillige Selbsterklärung zur Einhaltung von Barrierefreiheit gemäß der „Section 508" Formblätter als Tabellenblatt zur Verfügung („Voluntary Product Accessibility Template (VPAT)": als PDF Dokument in englischer Sprache , offizielle Webseite).

Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die 12 Punkte zur Softwarezugänglichkeit der „Section 508" lediglich 10 der 17 Anforderungen aus der IBM-Software-Checkliste berücksichtigen.

Eine Anwendung zur Prüfung von E-Government-Angeboten verspricht diese Angebote gemäß mehreren Richtlinien zu überprüfen: das - nach Registrierung - frei verfügbare BaNu (Barrieren finden, Nutzbarkeit sichern) des Bundesverwaltungsamtes. Sowohl die IBM-Richtlinien als auch die „DIN EN ISO 9241-171 Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software" wurden mit weiteren Empfehlungen für Softwaregestaltung in BaNu integriert. Es stehen verschiedene Prüfkataloge zur Verfügung: Internetangebot, PDF-Dokument und Client-Anwendung.

Beschreibung: Bildschirmfoto zur Auswahl der Prüfart in BaNu

Abbildung 4: Auswahl der Prüfart in BaNu

Nach Anlegen und Starten einer Prüfung werden jeweils ein Prüfschritt und erläuternde Hinweise zu diesem dargestellt.

Beschreibung: Bildschirmfoto zum Anlegen und Starten einer Prüfung in BaNu

Abbildung 5: Anlegen und Starten einer Prüfung in BaNu

Zu jedem Prüfschritt kann in einem Formularbereich zusätzlich eine Bewertung eingegeben werden (Zum Beispiel für Client-Anwendungen: erfüllt, nicht erfüllt, nicht anwendbar, nicht bearbeitet).

Beschreibung: Bildschirmfoto zur Prüfschrittanweisung mit Hintergrundinformation und Erläuterung

Abbildung 6: Prüfschrittanweisung mit Hintergrundinformation und Erläuterung

Eine konfigurierbare Übersicht der Ergebnisse und eine automatische Auswertung in Berichtsform, die bei Bedarf auch als PDF-Dokument erstellt werden können, runden das übersichtlich gestaltete Hilfsmittel ab.

Leider sind in BaNu weder die ISO-Richtlinien noch die IBM-Softwarerichtlinien komplett berücksichtigt worden. Da mit BaNu versucht wird mehrere Empfehlungen für Softwarezugänglichkeit zu berücksichtigen, sind die Formulierungen für einzelne Prüfpunkte ebenfalls leider nicht deckungsgleich mit Formulierungen der ISO-Richtlinien oder der IBM-Softwarerichtlinien. Es gibt jedoch Entsprechungen. Der Prüfkatalog zu Clientanwendungen von BaNu enthält 54 Prüfpunkte mit weiteren Unterfragen. Zu etwas weniger als der Hälfte der Unterfragen finden sich Entsprechungen in den „DIN EN ISO 9241-171 Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software" (zu 65 von insgesamt 147 BaNu-Unterfragen bzw. zu 30 der 54 BaNu-Prüfpunkte finden sich Entsprechungen zu 61 der 142 ISO-Richtlinien). Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die ISO-Richtlinien auch Anforderungen enthalten, die eher für Betriebssysteme gelten. Der BaNu-Prüfkatalog hingegen setzt ein zugängliches Betriebssystem voraus und geht auf diesen Sonderfall nicht ein. ISO-Richtlinien wie zum Beispiel „8.2.4 Individualisierung der Einfügemarke und des Zeigers ermöglichen", „8.3.5 Den Benutzer über die Aktivierung eines Zugänglichkeitsmerkmals informieren" oder „8.4.5 Softwaregesteuerten Datenträgerauswurf ermöglichen" sind daher nicht im BaNu-Prüfkatalog zu finden. Aus der IBM-Software-Checkliste wurden fast alle Checkpunkte berücksichtigt. Allerdings gibt es keine direkte Entsprechung im BaNu-Prüfkatalog für die folgenden vier IBM-Richtlinien:

Farb- und Kontrasteinstellungsmöglichkeiten durch ein Clientprogramm selbst ist gemäß der BaNu-Prüffragen nicht erforderlich, hier wird lediglich sehr allgemein überprüft ob Änderungen über die Systemeinstellungen möglich sind, wobei explizit die Übernahme von Farbänderungen überprüft wird („Übernimmt die Anwendung am System vorgenommene Einstellungen?" und „Werden Änderungen an den Farbeinstellungen übernommen?").

Drei dieser vier IBM-Prüfpunkte, zu denen es keine Entsprechung in BaNu gibt, werden auch in den 12 Punkten zur Softwarezugänglichkeit der „Section 508" nicht überprüft: die IBM-Software-Checklistenpunkte 3.3, 4.1 und 4.4 sind in der „Section 508" ebenfalls nicht enthalten. Oder anders formuliert: alle Punkte der Softwarezugänglichkeit gemäß „Section 508" sind im BaNu-Prüfkatalog für Client-Anwendungen berücksichtigt, wobei der BaNu-Prüfkatalog wesentlich ausführlicher ist.

Einigen Fragestellungen und Formulierungen des BaNu -Tools ist der Ursprung aus dem Webbereich noch deutlich anzumerken (zum Beispiel der Themenbereich „Transaktionsorientierte Angebote" oder die in diesem Bereich formulierte Frage „Wird der Nutzer gewarnt, wenn die Verwendung der Browsernavigation zu Datenverlusten führen kann?"). Für viele Clientanwendungen werden diese Fragen nicht anwendbar sein. Wen dies nicht stört und wer bei Überprüfungen von Software etwas über die Anforderungen der IBM-Softwarerichtlinien hinausgehen möchte, erhält mit dem BaNu-Prüfkatalog ein brauchbares Hilfsmittel für eine Inspektion der Zugänglichkeit von Client-Anwendungen.

 

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