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Fazit für das Testen von Software hinsichtlich Barrierefreiheit

Eine Europäische Norm zu Zugänglichkeitsanforderungen für die öffentliche Beschaffung von ICT-Produkten und Diensten liegt vor (Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe, EN 301 549). Diese gehen über die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (W3C/WAI Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 ) hinaus. Allerdings liegt hierzu bislang kein standardisiertes Testverfahren vor. Teilweise liegen für einige Anforderungspunkte einfache Prüfanweisungen zur Überprüfung der Konformität vor. Es bleibt noch abzuwarten, inwieweit aus dem europäischen Mandate 376 weitere Testanweisungen oder andere Hilfen zur Bewertung von Software im Beschaffungsprozess folgen.

Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Barrierefreie Software“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

Für Webinhalte liegt im deutschen Sprachraum ein entsprechendes Testverfahren mit dem BITV-Test vor. Die Prüfanweisungen aus dem BITV-Test (BITV-Test - Verzeichnis der Prüfschritte ) sind nicht auf Software allgemein anwendbar.

Ein allgemeiner Softwaretest kann auf Basis der IBM-Richtlinien für Software-Entwickler durchgeführt werden. Hierzu sind allerdings teilweise Expertenkenntnisse notwendig. Ein einfaches Hilfsmittel für das Überprüfen von Software hinsichtlich Barrierefreiheit, welches ohne Expertenwissen auskommt, stellt das frei verfügbare BaNu (Barrieren finden, Nutzbarkeit sichern) des Bundesverwaltungsamtes dar. In unserer Infothek finden Sie zudem die überarbeitete Fassung des AbI-Vorprüfungstests: Ergänzungen zum Vorprüfungstest. Die Prüfanweisungen der überarbeiteten Fassung berücksichtigen ebenfalls das Überprüfen von Software hinsichtlich Barrierefreiheit.

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