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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Dienstag, den 19. Februar 2013 um 13:07 Uhr

Grafik einer Karte mit den BundesländerDeutschland hat sich 2009 dazu verpflichtet, das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: die UN-Behindertenrechtskonvention) umzusetzen. Dazu hat zunächst der Bund einen Nationalen Aktionsplan (NAP) aufgestellt, aber auch die Länder planen bereits konkret, wie mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den nächsten Jahren begonnen werden kann.

Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben bereits einen Aktionsplan verabschiedet. Auch die Themen Information und Kommunikation werden in den meisten Aktionsplänen entweder durch einzelne Projekte oder der angekündigten Überarbeitung der gesetzlichen Vorschriften zu diesen Themen im jeweiligen Bundesland berücksichtigt.

Einige Länder, zum Beispiel Bayern und Niedersachsen erarbeiten im Moment noch eigene Aktionspläne und sammeln Rückmeldungen und Ideen.

Der Stand der Aktionspläne und der gesetzlichen Regelungen in den Ländern ist in der Übersicht auf der Di-Ji-Webseite „Länder“ zu finden.

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