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Gebärdensprache muss berücksichtigt werden

Freitag, den 21. Juni 2013 um 07:00 Uhr

Grafik einer Gesprächssituation in DGS mit DolmetscherinMehr als 12.000 gehörlose Menschen haben sich vor einer Woche an einer Demonstration in Berlin beteiligt. Sie stand unter dem Motto „Gebärdensprache ist ein Menschenrecht - Gebärdensprache macht stark“. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V., hatte die Demonstration organisiert.

Er wollte darauf aufmerksam machen, dass gehörlosen Menschen, trotz der Anerkennung der Gebärdensprache als eine eigenständige Sprache, ein gleichberechtigter Zugang zu Einrichtungen des öffentlichen Lebens sehr häufig verwehrt bleibt – vom Theaterbesuch über den Behördengang bis zur Notrufnummer 110.

Gebärdensprache ist die Muttersprache gehörloser Menschen, und die deutsche Laut- und die darauf aufbauende Schriftsprache sind für sie Fremdsprachen.

Daraus ergeben sich mit Blick auf die Teilhabe gehörloser Menschen Forderungen in den Bereichen schulische Bildung, Kommunikation und Informationszugang. Sie sind in der Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Demonstration nachzulesen.

Bei Di-Ji Barrieren per Gebärdensprachvideo melden

Bei der Di-Ji-Meldestelle für digitale Barrieren besteht schon seit rund einem Jahr die Möglichkeit, Barrieren in Gebärdensprache mitzuteilen. Möglich macht dies der SQAT-Dienst. SQAT steht für „Signing Question and Answer Tool“, zu Deutsch etwa „Frage- und Antwortdienst in Gebärdensprache“.

Melder nehmen ihre Mitteilung per Video in Gebärdensprache auf. Der SQAT-Dienst übersetzt diese in deutsche Schriftsprache und informiert die Meldestelle über die Meldung. Nachdem die Meldung bearbeitet wurde, sendet die Meldestelle eine Antwort an den SQAT-Dienst, der die Nachricht in Gebärdensprache übersetzt und an die Melderin beziehungsweise den Melder schickt.

In der Vergangenheit gab es auch einige Meldungen, die Gebärdensprachvideos betrafen. Dabei ging es unter anderem um deren Qualität. Hinweise dazu finden sich in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Sie enthält in der Anlage 2 Teil 1 Vorgaben, wie Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet bereitgestellt werden müssen.

Barrieren für Gehörlose sind aber ganz unterschiedlich. Aktuell liegt der Meldestelle für digitale Barrieren etwa erneut eine Meldung zu einem Internet-Versandhaus vor. Dieses bietet als einzige Kommunikationsmöglichkeit das Telefon an – keine E-Mails oder Übersetzungen zum Beispiel. Die Meldestelle will das Unternehmen sensibilisieren und darauf hinwirken, dass die Barriere abgebaut wird. Eine Lösung könnte etwa das Angebot einer Simultanübersetzung für Gehörlose sein.

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