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AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]

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  1. AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]
  2. Vorwort
  3. Ziel des BITV Kurztests (angezeigt)
  4. Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest
  5. Seitenauswahl für den BITV Kurztest
  6. Prüfschritte für den BITV Kurztest
  7. Testdokumentation
  8. Danksagung
  9. Verweise

Ziel des BITV Kurztests

Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) empfiehlt als BITV Kurztest den von BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) entwickelten Kurztest mit einigen Änderungen und Ergänzungen.

Der Kurztest wurde von BIK als Instrument für die zuverlässige Einschätzung des Stands der Zugänglichkeit von Web-Angeboten entwickelt. Er ist jedoch auch geeignet als Basis für die Überarbeitung von Web-Angeboten in Hinblick auf Barrierefreiheit.

Auf die zweite Zielsetzung erstreckt sich diese Empfehlung. Wir empfehlen den Kurztest als Instrument für die schnelle und zuverlässige Identifikation von Zugänglichkeitshindernissen. Daher wird die, von BIK eingesetzte Bewertung in Form von Punkten für einzelne Prüfschritte und einer Benotung des Gesamtergebnisses, vom AbI nicht empfohlen.

Ziel des empfohlenen BITV Kurztests ist, anhand einer Stichprobe von Internetseiten mögliche Barrieren aufzuzeigen. Der hier empfohlene BITV Kurztest ist im Zusammenhang mit dem Konzept zu sehen, das auf der Seite "Rahmenkonzept der AbI-Testempfehlungen" näher erläutert ist (vgl. [15]). Der BITV Kurztest sollte erst durchgeführt werden, wenn ein Vorprüfungstest (vgl. [2]) keine großen Barrieren mehr aufgezeigt hat oder die Betreiber der Seite sich bereits intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Webdesign" und der BITV beschäftigt haben.

Der Test des Angebots findet auf der Grundlage der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung bzw. den internationalen Zugänglichkeitsrichtlinien, den sogenannten "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)" 1.0 der "Web Accessibility Initiative (WAI)" statt (vgl. [19], [17] und [16]). Außerdem sind weitere Empfehlungen der WAI, speziell der "Education and Outreach Working Group (EOWG)", berücksichtigt worden (vgl. [11] und [12]).

Mit Hilfe der im Rahmen des BITV Kurztests erstellten Dokumentation können vom Betreiber der Website die exemplarisch auf den Seiten der Stichprobe aufgezeigten Barrieren auf das gesamte Angebot übertragen werden. Die Dokumentation der Testergebnisse kann als Grundlage für die Überarbeitung der Seiten dienen. Da die Testdokumentation keine konkreten Hinweise dazu enthält, wie jede einzelne Barriere individuell auf der betrachteten Seite behoben werden kann, gibt es in der Dokumentation eine Liste mit Verweisen auf online verfügbare Informationsseiten, die bei der Korrektur der Seiten hilfreich sind. Die Testdokumentation kann auch als Basis für einen Beratungsprozess genutzt werden.

Die Durchführung eines BITV Kurztest ist nicht ausreichend für die Vergabe eines Siegels für barrierefreie Angebote.

 

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