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AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]

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  1. AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]
  2. Vorwort
  3. Ziel des BITV Kurztests
  4. Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest (angezeigt)
  5. Seitenauswahl für den BITV Kurztest
  6. Prüfschritte für den BITV Kurztest
  7. Testdokumentation
  8. Danksagung
  9. Verweise

Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest

Inhaltsübersicht für diesen Abschnitt:

Grenzen automatischer Prüfprogramme

Es wird empfohlen Prüfprogramme zur Unterstützung bei der Seitenauswahl und zur Beurteilung einzelner Prüfschritte einzusetzen. Eine Beschränkung auf einen Test ausschließlich mit automatischen Prüfprogrammen wird nicht empfohlen. Viele Bedingungen und Anforderungen der Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) können nur von einem qualifizierten Prüfer beurteilt werden und sind nicht durch automatische Prüfprogramme ersetzbar.

Es wird häufig als Vorteil von automatischen Prüfprogrammen angesehen, dass diese ganze Web-Angebote mit tausenden von einzelnen Internetseiten in kurzen Zeiträumen prüfen können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass meist auf allen Seiten des Angebots die gleichen systematischen Fehler auftreten. Ein Beispiel dafür ist die fehlende Auszeichnung von Graphiken mit Alternativtexten. Wenn dem Betreiber des Angebots diese Anforderung der Barrierefreiheit nicht bekannt gewesen ist, wird dieser Punkt auf allen Seiten des Angebots, die Bilder beinhalten, verletzt sein.

Der Einsatz von automatischen Prüfprogrammen, die das gesamte Web-Angebot überprüfen, kann zusätzlich stattfinden, ist jedoch nicht Bestandteil dieser Testempfehlung. Eine Liste automatischer Prüfprogramme ist über die Linkliste zu Evaluierungs- und Korrekturwerkzeugen über das Informationsportal des Aktionsbündnisses erreichbar (vgl. [14]).

Ein Artikel über die Grenzen von automatischen Prüfprogrammen ist über die Infothek auf den "Barriefrei informieren und kommunizieren (BIK) - Seiten" zum Thema "Wie prüft man Barrierefreiheit?" (vgl. [18]) verfügbar.

Testumgebung

Für den BITV Kurztest ist eine spezielle Testumgebung erforderlich. Diese ist auf den Seiten von BIK - "Wie der Kurztest funktioniert" erläutert (vgl. [6]).

Qualifikation der Prüfer

Die Qualifikation des Prüfers ist bei der Durchführung des BITV Kurztest von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Prüfschritte beschrieben sind, muss an vielen Stellen eine Beurteilung der Seite stattfinden, die nur auf der Grundlage von Testerfahrungen und dem ständigen Austausch in einem erfahrenen Team von Testern erfolgreich durchgeführt werden kann.

Die erforderliche Qualifikation zur Durchführung der Tests ist im einzelnen auf der BIK-Seite "Wie der Kurztest funktioniert - 2. Qualifikation" beschrieben (vgl. [7]).

Zum Erlernen des Testinstruments und zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Tests werden von den Testern, die das Testverfahren bisher anwenden, in regelmäßigen Abständen Tandem-Tests durchgeführt. Bei Tandem-Tests werden die Ergebnisse nach Durchführung des Tests ausführlich besprochen und bei Unklarheiten im Testverfahren das gesamte Team der Prüfer in die Diskussion einbezogen.

Aufwand und Kosten

Der zeitliche Umfang für den hier empfohlenen BITV Kurztest ist von dem jeweils zu testenden Angebot abhängig. Die Dokumentation eines Tests für ein Angebot, das viele Barrieren enthält, dauert länger als für ein Angebot, das nur wenige Barrieren enthält. Genauso wird der Test eines Angebots, auf das viele Prüfschritte anwendbar sind, da zum Beispiel Imagemaps, Datentabellen und dynamische Elemente eingesetzt werden, länger dauern als der Test eines Angebots, im dem diese Elemente nicht verwendet werden. Die Seitenauswahl wird bei umfangreichen Angeboten länger dauern als bei kleinen Angeboten.

Der Zeitrahmen liegt daher zwischen 2,5 und 6 Stunden ohne die Erstellung eines Berichts.

Einige Partner und Mitglieder des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) bieten den hier beschriebenen BITV Kurztest an. Für genauere Angaben zu den Bedingungen unter denen ein BITV Kurztest angeboten wird, verweisen wir auf die Internetseiten der entsprechenden Mitglieder und Partner, die über die Internetseiten des AbI-Projekts erreichbar sind (vgl. [1]).

Tests durch behinderte Nutzer

Generell sind Tests durch behinderte Nutzer eine sinnvolle Ergänzung von Expertentests. Das gilt auch für den BITV-Kurztest, insbesondere im Fall der hier empfohlenen Verwendung als entwicklungsbegleitendes Instrument.

Weitere Hinweise zu Tests durch behinderte Nutzer werden in der Vorprüfungstest-Empfehlung gegeben (vgl. [2]).

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass Nutzertests alleine nicht ausreichen, um ein Internetangebot auf Barrierefreiheit im Sinne der BITV zu überprüfen. Hierzu müssten zahlreiche assistive Technologien und unterschiedlichste Behinderungsarten berücksichtigt werden.

 

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