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AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]

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  1. AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]
  2. Vorwort
  3. Ziel des BITV Kurztests
  4. Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest
  5. Seitenauswahl für den BITV Kurztest
  6. Prüfschritte für den BITV Kurztest
  7. Testdokumentation (angezeigt)
  8. Danksagung
  9. Verweise

Testdokumentation

Angaben zur Testdokumentation sind auf der BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) - Seite "Wie der Kurztest funktioniert - 8.1 Prüfbericht" im Abschnitt "8. Aufbereitung der Ergebnisse" zu finden (vgl. [10]).

Das Aktionsbündnis empfiehlt den Prüfbericht ohne Gesamtbewertung in Form von Punkten oder Noten zu verfassen. Statt dessen reicht eine Zusammenfassung der Ergebnisse in Form eines kurzen Textes aus.

Die Testdokumentation muss die Elemente enthalten, die auf den BIK-Seiten als Teil des Prüfberichts beschrieben sind. Es ist jedoch nicht notwendig einen Verweis auf ein öffentlich zugängliches Register mit Kopien der geprüften Seiten im Prüfbericht anzugeben.

Zusätzlich kann der Prüfbericht die Daten und Ergebnisse des Tests durch behinderte Nutzer enthalten, falls dieser erfolgte.

Die Ergebnisse des Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) Kurztests sollen vollständig nachvollziehbar sein. Die Aufbereitung der Prüfergebnisse soll die Nachvollziehbarkeit sicherstellen.

Da die Testdokumentation keine konkreten Hinweise dazu enthält, wie jede einzelne Barriere individuell auf der betrachteten Seite behoben werden kann, gibt es in der Dokumentation eine Liste mit Verweisen auf online verfügbare Informationsseiten, die bei der Korrektur der Seiten hilfreich sind. Außerdem sollte bei Bedarf auf existierende Beratungsangebote hingewiesen werden.

 

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