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Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest

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  1. Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest
  2. Kritik am Vorprüfungstext
  3. Ergänzung zum Vorprüfungstest
  4. Vorwort
  5. Ziel des Vorprüfungstests
  6. Rahmenkonzept zur Prüfung
  7. Rahmenbedingungen für den Vorprüfungstest
  8. Qualifikation der Prüfer
  9. Prüfumfang für den Vorprüfungstest
  10. Prüfanweisungen Vorprüfungstest
    1. Bedingung 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte
    2. Bedingung 1.2.3: Audio-Deskription oder Volltext-Alternative
    3. Bedingung 1.4.3: Kontrast
    4. Bedingung 1.4.4: Veränderbare Textgröße
    5. Bedingung 2.1.1: Tastaturbedienbarkeit
    6. Bedingung 2.4.1: Umgehen von Elementgruppen
    7. Bedingung 2.4.4: Zweck eines Links (im Kontext) (angezeigt)
    8. Bedingung 2.4.7: Sichtbarer Fokus
    9. Bedingung 3.1.1: Sprache
    10. Bedingung 3.1.2: Sprache einzelner Abschnitte
    11. Bedingung 3.2.2: Bei Eingabe
    12. Bedingung 3.2.3: Einheitliche Navigation
    13. Bedingung 3.3.2: Beschriftungen
    14. Bedingung 3.3.4: Fehlervermeidung
    15. Bedingung 4.1.1: Syntaxanalyse
    16. BITV 2.0 Anlage 2
  11. Testdokumentation

Bedingung 2.4.4: Zweck eines Links (im Kontext)

 Ziel und Zweck eines Links sind aus dem Linktext selbst ersichtlich oder aus dem Linktext in Verbindung mit dem durch Programme bestimmten Link-Kontext.

Hinweis (vgl. in englischer Sprache Understanding WCAG 2.0, Understanding Success Criterion 2.4.4): Der Zweck eines Links geht in der Regel aus dem Linktext hervor. Ergänzende Information kann auch in einem zugeordneten Tooltip angegeben sein (bei HTML im title-Attribut). Bei verlinkten Grafiken ist der Linktext der alt-Text eines img-Elements. Der Zweck eines Links kann auch aus dem umgebenden Absatz, der übergeordneten Überschrift oder der zugeordneten Tabellenzelle mit entsprechenden Tabellenüberschriften hervorgehen, in welcher sich der Link befindet. Bei Webseiten kann der Zweck eines Links auch durch zusätzlichen, überCSS versteckten Linktext angegeben sein.

Prüfanweisung zum Zweck eines Links in Internetseiten:

Prüfanweisung zum Zweck eines Links bei Programmoberflächen:

Nach dem Entwurf EN 301 549 gilt:
Bei Software ist ein “link” jegliche Textfolge oder Bild in der Benutzeroberfläche außerhalb eines Kontrollelementes der Benutzeroberfläche, welche sich wie ein Link verhält. Dies schließt allgemeine Kontrollelemente nicht ein (Eine OK-Schaltfläche ist beispielsweise kein Link).

 

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