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Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest

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  1. Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest
  2. Kritik am Vorprüfungstext
  3. Ergänzung zum Vorprüfungstest
  4. Vorwort
  5. Ziel des Vorprüfungstests
  6. Rahmenkonzept zur Prüfung
  7. Rahmenbedingungen für den Vorprüfungstest
  8. Qualifikation der Prüfer
  9. Prüfumfang für den Vorprüfungstest
  10. Prüfanweisungen Vorprüfungstest
    1. Bedingung 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte
    2. Bedingung 1.2.3: Audio-Deskription oder Volltext-Alternative
    3. Bedingung 1.4.3: Kontrast
    4. Bedingung 1.4.4: Veränderbare Textgröße
    5. Bedingung 2.1.1: Tastaturbedienbarkeit
    6. Bedingung 2.4.1: Umgehen von Elementgruppen
    7. Bedingung 2.4.4: Zweck eines Links (im Kontext)
    8. Bedingung 2.4.7: Sichtbarer Fokus
    9. Bedingung 3.1.1: Sprache (angezeigt)
    10. Bedingung 3.1.2: Sprache einzelner Abschnitte
    11. Bedingung 3.2.2: Bei Eingabe
    12. Bedingung 3.2.3: Einheitliche Navigation
    13. Bedingung 3.3.2: Beschriftungen
    14. Bedingung 3.3.4: Fehlervermeidung
    15. Bedingung 4.1.1: Syntaxanalyse
    16. BITV 2.0 Anlage 2
  11. Testdokumentation

Bedingung 3.1.1: Sprache

 Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache jeder Webseite ist durch Programme erkennbar.

Prüfanweisung zur Sprachangabe von Internetseiten:

Prüfanweisung zur Sprachangabe von Programmoberflächen:

Hinweis: In der BITV werden für dieses Prüfkriterium lediglich Webseiten genannt. Die Entsprechung für Anwendungen lautet nach dem Entwurf EN 301 549:
„Die voreingestellte menschliche Sprache jeder Software-Bedienoberfläche kann durch Software bestimmt werden.“
Screenreader sollen dadurch zum Beispiel in der Lage sein ein korrektes Aussprachelexikon zu laden und Webseiten oder Programmoberflächen korrekt vorlesen zu können.

 

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