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Brotkrümmelpfad
Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest
Bedingung 3.1.1: Sprache
Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache jeder Webseite ist durch Programme erkennbar.
Prüfanweisung zur Sprachangabe von Internetseiten:
- Rufen Sie die zu überprüfenden Internetseiten im Internet Explorer auf.
- Wählen Sie aus dem AIS-Toolbar-Menü den Unterpunkt „Seite“ (Doc Info.) und hier die Funktion „lang-Attribute anzeigen“ (Show Lang Attributes)
- Überprüfen Sie ob für das html-Element (bzw. für das xml-Element) das lang-Attribut verwendet wird und korrekt angegeben ist.
Prüfanweisung zur Sprachangabe von Programmoberflächen:
Hinweis: In der BITV werden für dieses Prüfkriterium lediglich Webseiten genannt. Die Entsprechung für Anwendungen lautet nach dem Entwurf EN 301 549:
„Die voreingestellte menschliche Sprache jeder Software-Bedienoberfläche kann durch Software bestimmt werden.“
Screenreader sollen dadurch zum Beispiel in der Lage sein ein korrektes Aussprachelexikon zu laden und Webseiten oder Programmoberflächen korrekt vorlesen zu können.
- Starten Sie die zu prüfende Anwendung und einen Screenreader (z.B.NVDA) oder die Vorlesefunktion des zugrundeliegenden Betriebssystems
(Beachten Sie, dass Sie je nach ausgewählter Vorlesesoftware eventuell zusätzliche Wörterbücher oder Sprachen nachträglich installieren müssen)
- Überprüfen Sie, ob Wörter in der korrekten Aussprache vorgelesen werden.
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