Der hier beschriebene Vorprüfungstest reiht sich in eine Folge von 3 aufeinander aufbauenden Tests ein:
Der Vorprüfungstest dient dazu, eine erste Einschätzung des Angebots zu liefern. Der Test ist zeitlich stark begrenzt. Es wird lediglich eine kleine Stichprobe betrachtet, in der nach unterschiedlichsten Barrieren aus den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, technologische Robustheit und Verständlichkeit gesucht wird. Eine vollständige Überprüfung der BITV findet nicht statt.
Der BITV-Kurztest wird durchgeführt, wenn die im Vorprüfungstest aufgeführten Barrieren des Angebotes beseitigt worden sind, und die Betreiber dieses Angebotes sich intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Informationstechnik" und der BITV beschäftigt haben. Hierbei wird nicht das gesamte Angebot, sondern lediglich eine Stichprobe betrachtet, die jedoch im Gegensatz zum Vorprüfungstest einem vollständigen BITV-Test unterzogen wird. Wird die Stichprobe (zum Beispiel überprüfte Webseiten oder Teile eines Programms) mit Hilfe des Testergebnisses überarbeitet, sollte diese Stichprobe anschließend barrierefrei sein. Auf alle anderen Seiten des Angebots, die nicht betrachtet worden sind, soll der Betreiber des Angebots die Testergebnisse selbständig übertragen. Als Empfehlung zur Durchführung von BITV-Kurztests für Webseiten gilt das Prüfverfahren zur BITV 2.0.
Die Hauptprüfung des Angebots könnte als Grundlage für eine Zertifizierung des Angebots dienen und enthält zusätzlich Hinweise auf die Selbstverpflichtung des Anbieters, sich ständig um die Einhaltung der Anforderungen, die ein barrierefreies Angebot erfüllen muss, zu halten. Eine Hauptprüfung sollte erst durchgeführt werden, wenn ein erfolgreicher Kurztest durchgeführt worden ist. Die Hauptprüfung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
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