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Kritik und Ergänzung zum BITV-Kurztest

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  1. Kritik und Ergänzung zum BITV-Kurztest
  2. Kritik am BITV-Kurztest (angezeigt)
  3. Ergänzung zum BITV-Kurztest
  4. Ergänzungen zum BITV-Kurztest gemäß Anlage 2 der BITV 2.0

Kritik am BITV-Kurztest

Die Empfehlung zu einem BITV-Kurztest vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik beinhaltete eine Empfehlung zur Durchführung des vom Partnerprojekt BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren entwickelten BITV-Tests - mit leichten Einschränkungen für Auswertung des BITV-Tests.

Zwar wurde anerkannt, dass der BITV-Test durchaus ein Instrument ist, welches geeignet ist als Basis für die Überarbeitung von Web-Angeboten in Hinblick auf Barrierefreiheit. Dies entspricht dem Hauptziel der zweiten Teststufe innerhalb des AbI-Rahmenkonzepts: mögliche Barrieren auffinden und beseitigen. Die von BIK entwickelte Gewichtung einzelner Prüfschritte und eine Benotung des Gesamtergebnisses wurde vom AbI ausdrücklich nicht empfohlen. Insbesondere sollte daher die Durchführung eines BITV Kurztest nicht ausreichend sein für die Vergabe eines Siegels für barrierefreie Angebote.

Kritikpunkt Gewichtung und Benotung

Gründe für die eher vorsichtige Einschätzung des BITV-Tests und Kritik an Gewichtung und Benotung bestehen weiterhin: der Ansatz bestimmte Prüfkriterien zu gewichten weicht stark vom Ansatz der Konformität der WCAG2.0 ab, auf welcher auch der Anhang 1 der BITV beruht. Nachvollziehbar wäre noch eine Gewichtung gemäß der Konformitätsstufen der WCAG 2.0 (A, AA, AAA) – die von BIK gewählte Gewichtung folgt jedoch anderen Kriterien. Von einigen Stellen wurde der Test daher auch bereits als „Sehbehinderten- und Blindentest“ kritisiert, da Prüfkriterien, welche diese Nutzergruppe betreffen, besonders hoch gewichtet sind.

Kritikpunkt Zuordnung zu Bedingungen der BITV 2.0 und den Erfolgskriterien der WCAG 2.0

Ein weiterer, oft angebrachter Kritikpunkt betrifft die Zuordnung von Prüfschritten zu Anforderungen und Bedingungen der BITV bzw. zu Erfolgskriterien und Techniken der WCAG. BIK hat insbesondere mit der Überarbeitung des BITV-Tests von der ersten Version der BITV zur BITV 2.0 zwar versucht möglichst auch neuere Techniken, welche vom W3C in den „Techniques for WCAG 2.0“ noch nicht oder nur ungenügend berücksichtigt wurden, ebenfalls zu überprüfen - die Chance auf eine korrektere Zuordnung zu Erfolgskriterien und Techniken der WCAG 2.0 wurde mit dieser Überarbeitung jedoch vertan: einige vom W3C als ausreichend angegebenen Techniken werden als nicht ausreichend bewertet, die erfolgte Zuordnung zu Bedingungen der BITV 2.0 und den Erfolgskriterien zur WCAG 2.0 ist zumindest an einigen Stellen fragwürdig. So ist beispielsweise der einzige gegenwärtige Prüfschritt zur BITV-2.0-Bedingung „2.4.6 Beschreibungen“ der BITV-Test-Prüfschritt „2.4.6a Title-Attribut für Symbole“. Auch wenn die Überprüfung nach Einhaltung eines title-Attributes für Symbole aus bestimmten Gründen wünschenswert ist, deckungsgleich zur Anforderung der von der WCAG2.0 empfohlenen beiden Techniken (G130 Bereitstellung beschreibender Überschriften, G131 Bereitstellung beschreibender Beschriftungen) zu diesem Erfolgskriterium ist dies nicht.

Wenn die Prüfanweisungen des BITV-Tests sich aber nicht auf Erfolgskriterien und Techniken der WCAG 2.0 abbilden lassen oder umgekehrt diese sich nicht im BITV-Test wieder finden – was überprüft der BITV-Test dann?

Siegel für Barrierefreiheit nach heuristischem Testverfahren

Allen Kritiken zum Trotz ist der BITV-Test dennoch das bisher einzige deutschsprachige Testverfahren, mit welchem sich die Anforderungen der BITV-Prioritätsstufe I zumindest halbwegs überprüfen lassen.

Es ist ein heuristisches Testverfahren, bei dem durch eine begrenzte kleine Auswahl an Webseiten nach Prüfung und Bewertung auf Erfahrungsbasis der Tester Rückschlüsse über die Barrierefreiheit des gesamten Webauftritts möglich sind.

Zudem ist die Reliabilität des Testverfahrens durch Tandem-Tests genügend dokumentiert, auch wenn ein Nachweis über die interne Konsistenz zu BITV 2.0 –Anforderungen beziehungsweise zu WCAG 2.0-Erfolgskriterien und –Techniken noch aussteht.

Die Siegel 90+ und 95+ haben sich zumindest in Deutschland als Siegel für Barrierefreiheit etabliert.

 

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