Nachfolgend werden folgende Ergänzungen zum BITV-Kurztest vorgeschlagen:
Sichtprüfung: Sind Schatten sichtbar?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Sichtprüfung: Ist der Hintergrund nicht statisch einfarbig, schwarz oder weiß?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Sichtprüfung: Überprüfung des Kontrastes von Händen oder Gesicht und Kleidung. Die Überprüfung erfolgt wie in BITV-Test-Prüfschritt „Prüfschritt 1.4.3b Kontraste von Grafiken ausreichend“ im Zweifel mit dem Zweifel den Contrast Analyser. Das Kontrastverhältnis sollte bei mindestens 3:1 liegen.
Falls das Kontrastverhältnis niedriger als 3:1 ist: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Sichtprüfung: Wird das Symbol für Deutsche Gebärdensprache verwendet ( Quelle: http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/dgslogo_ls.htm bzw. http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/images/dgs_symbol_57.png) verwendet?
Falls nein: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Sichtprüfung: Die Eigenschaften der zum Herunterladen angebotene Datei im Dateiexplorer betrachten und in den Details die Bildbreite und Bildhöhe überprüfen.
Falls die Auflösung geringer ist als 320 x 240 Pixel: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Sichtprüfung: Die Eigenschaften der zum Herunterladen angebotene Datei im Dateiexplorer betrachten und in den Details die Einzelbildrate überprüfen.
Falls die Einzelbildrate niedriger ist als 25 Bilder pro Sekunde: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Sichtprüfung: steht der Gebärdensprachfilm zum Download zur Verfügung und sind auf der Webseite Angaben zur Größe der Datei oder zur Abspieldauer vorhanden?
Falls nein: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine detaillierte Überprüfung durch ein Büro für Leichte Sprache gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten sollte in einer Hauptprüfung erfolgen. Als Ergänzung zum BITV-Kurztest sollten mindestens die folgenden Prüfanweisungen durchgeführt werden.
Das Netzwerk Leichte Sprache vertritt die Auffassung, dass wichtige Abkürzungen verwendet werden dürfen, wenn sie erklärt werden.
Passiv und Genitiv kann man auch bei einer Sichtprüfung gut erkennen.
Genitiv kann immer vermieden werden (außer vielleicht bei feststehenden Bezeichnungen).
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
Falls eine der Fragen mit „ja“ beantwortet werden muss: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Konjunktiv-Konstruktionen hinreichend vermieden wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Leser hinreichend persönlich angesprochen wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Begriffe hinreichend in gleicher Weise verwendet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Das Netzwerk Leichte Sprache vertritt die Auffassung, dass wichtige Fremdwörter verwendet werden dürfen, wenn sie erklärt werden.
Die Trennung von zusammengesetzten Substantiven durch Bindestriche ist unter Experten in Leichter Sprache ebenfalls umstritten und wird daher bei der Prüfung nicht berücksichtigt
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob hinreichend gebräuchliche Begriffe und Redewendungen verwendet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Sätze mit bis zu 8 und 12 Wörtern können noch als kurze Sätze gelten, sind die Sätze länger können diese in der Regel verkürzt werden. Sätze mit mehr als ein Nebensatz können auf jeden Fall verkürzt werden.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob eine klare Satzgliederung verwendet wurde, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
Falls nein: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob wichtige Inhalte vorangestellt wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Sichtprüfung:
Falls eine dieser Fragen verneint werden muss: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Der Kontrast wird im Rahmen des BITV-Kurztests durch den „Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend“ überprüft.
Sichtprüfung:
(Die Helligkeitsüberprüfung wird dabei indirekt über die Kontrastprüfung abgedeckt. Der Hintergrund sollte die dunklere der beiden Farben sein.)
Falls eine dieser Fragen verneint werden muss: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob aussagekräftige Symbole und Bilder verwendet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Tabellen hinreichend übersichtlich gestaltet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
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