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AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests [Fassung von März 2004]

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  1. AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests [Fassung von März 2004]
  2. AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests nach BITV
    1. Vorwort
    2. Ziel des Vorprüfungstests
    3. Rahmenkonzept zur Prüfung (angezeigt)
    4. Rahmenbedingungen für den Vorprüfungstest
    5. Seitenauswahl für den Vorprüfungstest
    6. Prüfumfang des Vorprüfungstests
    7. Testdokumentation
    8. Aufwand und Kosten
    9. Danksagung
    10. Verweise
  3. AbI-Empfehlung zur Durchführung eines Vorprüfungstests nach WCAG 2.0
    1. Vorwort
    2. Testumgebung Vorprüfungstest 2.0
    3. Seitenauswahl
    4. Prüfschritte für Vorprüfungstest 2.0

Rahmenkonzept zur Prüfung

Der hier beschriebene Vorprüfungstest reiht sich in eine Folge von 3 aufeinander aufbauenden Tests ein:

  1. Vorprüfungstest,
  2. BITV Kurztest und
  3. Hauptprüfung.

Der Vorprüfungstest dient dazu, eine erste Einschätzung des Webangebots zu liefern. Der Test ist zeitlich stark begrenzt. Es wird lediglich eine kleine Stichprobe betrachtet, in der nach unterschiedlichsten Barrieren aus den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, technologische Robustheit und Verständlichkeit gesucht wird. Eine vollständige Überprüfung der BITV findet nicht statt.

Der BITV-Kurztest wird durchgeführt, wenn die im Vorprüfungstest aufgeführten Barrieren der Seite beseitigt worden sind, und die Betreiber der Seite sich intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Webdesign" und der BITV beschäftigt haben. Hierbei wird nicht das gesamte Angebot, sondern lediglich eine Stichprobe von Seiten betrachtet, die jedoch im Gegensatz zum Vorprüfungstest einem vollständigen BITV-Test unterzogen wird. Werden die Seiten der Stichprobe mit Hilfe des Testergebnisses überarbeitet, sollten diese anschließend barrierefrei sein. Auf alle anderen Seiten des Angebots, die nicht betrachtet worden sind, soll der Betreiber des Angebots die Testergebnisse selbständig übertragen. Eine Empfehlung zur Durchführung von BITV-Kurztests hat das Aktionsbündnis bisher nicht veröffentlicht, diese wird jedoch z.Zt. erarbeitet.

Die Hauptprüfung des Angebots könnte als Grundlage für eine Zertifizierung des Angebots dienen und enthält zusätzlich Hinweise auf die Selbstverpflichtung des Anbieters, sich ständig um die Einhaltung der Anforderungen, die ein barrierefreies Angebot erfüllen muss, zu halten. Eine Hauptprüfung sollte erst durchgeführt werden, wenn ein erfolgreicher Kurztest durchgeführt worden ist. Die Hauptprüfung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Das Aktionsbündnis hat bisher keine Empfehlungen hierzu veröffentlicht.

 

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