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Besserer Zugang zu Büchern

Montag, den 19. Mai 2014 um 13:01 Uhr

Ein internationaler Vertrag soll zukünftig den gleichberechtigten Zugang zu Büchern für blinde, sehbehinderte und sonst lesebehinderte Personen sicherstellen. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Inklusion in Kultur und Bildung, ein in der UN-Behindertenrechtskonvention zugesichertes Recht.

Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche die Unterzeichnung des Vertrags von Marrakesch beschlossen. Der Vertrag soll es zukünftig leichter möglich machen, urheberrechtlich geschütztes Material in Formaten anzubieten, die zum Beispiel für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich sind. Also zum Beispiel in Brailleschrift oder in Form eines Hörbuchs.

Das deutsche Recht muss zur Erfüllung des internationalen Vertrags laut des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz nur wenig angepasst werden. Im deutschen Gesetz soll u.a. der Kreis der begünstigten Personen erweitert werden, so dass auch Menschen mit Legasthenie berücksichtigt werden. Auch das Internet als Möglichkeit zur Verbreitung der zugänglichen Formate, soll zukünftig aufgenommen werden.

Zugängliche Dokumentenformate und eBooks waren auch ein Thema in der Arbeitsgruppe 3 beim Di-Ji-Kongress. Professor Miesenberger hat hierzu in seinem Vortrag einen Überblick gegeben und bereits auf die bestehende Problematik des Urheberrechts für die Barrierefreiheit hingewiesen.

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