Die Software von Automaten muss gut individualisierbar sein, da es meist nur wenig Möglichkeiten gibt eigene Hilfsmittel zu nutzen. Insbesondere Möglichkeiten wie eine Sprachausgabe müssen von Anfang an vorgesehen und unterstützt werden.
Funktionen wie eine Sprachausgabe müssen früh bei der Entwicklung berücksichtigt werden, da Automaten häufig modular aufgebaut sind und daher möglicherweise mit der gleichen Software in unterschiedlichen Hardware-Konfigurationen eingesetzt werden. Diese Fälle müssen ausreichend berücksichtigt werden, um allen Nutzern die gleichen Funktionen anbieten zu können. Die nachträgliche Anpassung einer solchen Software ist meist mit erheblichen Aufwand verbunden oder teilweise technisch nicht möglich, weil die Software zu wenig Informationen zu der verwendeten Konfiguration für die Bedienelemente vorliegen hat. Gerade in der Sprachausgabe für blinde Menschen ist es jedoch wichtig, zu wissen, wo sich die Bedienelemente genau befinden, um die Position beschreiben zu können.
Minimalanforderungen an Software sind in der europäischen Norm EN 301 549 im Abschnitt "Software" geregelt. Diese Kriterien sind für die Ausschreibung in Beschaffungsvorgängen von Software entwickelt worden, können aber auch bei der Entwicklung als Anforderungskatalog genutzt werden. Leider sind einige Zielgruppe wie Menschen mit Lernschwierigkeiten und gehörlose Menschen in dieser Norm zu wenig berücksichtigt worden. Die Kriterienkataloge der entsprechenden Selbsthilfeverbände bzw. die dazu existierenden Empfehlungen sollten daher zusätzlich berücksichtigt werden.
Häufig stellen Touchscreens eine Barriere bei Automaten dar. Während Touchscreens bei Smartphones und Tablet-PCS unter Android und iOS bereits für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich gestaltet werden können, und auch für Menschen mit motorischen Behinderungen ein Modus angeboten werden kann, in dem von einem Element zum nächsten weiter gegangen wird, sind diese Möglichkeiten in der Software von Automaten meist nicht realisiert, obwohl dies technisch möglich wäre.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch ältere Nutzer oder Personen, die ein Angebot zum ersten Mal nutzen, stellen zu viele und unübersichtlich gestaltete Interaktionsmöglichkeiten eine Barriere dar. Meist liegt der Grund dafür jedoch nicht nur in der der nicht ausreichend benutzerfreundlich gestalteten Oberfläche der Software, sondern in zu komplexen Strukturen der angebotenen bzw. zu Grunde liegenden Dienstleistungen. Ein Beispiel dafür sind häufig Fahrkartenautomaten. Verständlichkeit sollte auf jeden Fall von Anfang an bei der Gestaltung der Oberfläche berücksichtigt werden. Erläuternde und ergänzende Symbole, Grafiken oder Animationen erleichtern allen Nutzern die Bedienung eines Automaten.
Weiterführende Links zum Thema "Software für Automaten: Universelles Design"
Einer von drei unterstützenden technischen Berichten TR 101 552 "Guidance for the application of conformity assessment to European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services" für die Europäische Norm EN 301 549. Sie enthält Hilfestellung zur Anwendung der Zugänglichkeitskriterien im Beschaffungsprozess von IKT-Produkten, insbesondere verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der geforderten Kriterien für angebotene Produkte.
Einer von drei technischen Berichten "TR 101 551 Guidelines on the use of accessibility award criteria suitable for public procurement of ICT products and services in Europe" zur Unterstützung der Europäischen Norm EN 301 549. Er gibt Hilfestellung im Beschaffungsprozess, legt u.a. unterschiedliche Typen von Kriterien fest und gibt hierzu Bewertungshilfen.
Die Europäische Norm EN 301549 "European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services" (Version 1.1.1 von Februar 2014) liefert Ausschreibungskriterien für alle Bereiche Barrierefreier Informationstechnik. Neben Web, digitalen Dokumenten und Software auch für Hardware, wie zum Beispiel Automaten. Die Richtlinie ist ein Ergebnis der 2. Projektphase des Mandats 376.
Der technische Bericht "ETSI TR 102 612 "Human Factors; European accessibility requirements for public procurement of products and services in the ICT domain" fasst die Ergebnisse der ersten Projektphase des Mandats 376 zusammen. Der Bericht enthält u.a. eine Auflistung der relevanten existierenden Richtlinien und Normen.
Der erste von drei technischen Berichten zur Unterstützung der Umsetzung der EN 301 549: "TR 101 550 Documents relevant to EN 301 549 Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe". Enthält Angaben zu allen Quellen, die bei der Erstellung der Norm betrachtet worden sind.
Im Bericht "CEN BTWG 185 and CENELEC BTWG 101-5 Report "Conformity assessment systems and schemes for accessibility requirements" sind die Ergebnisse der ersten Projektphase in Bezug auf Testverfahren zusammengefasst.
Im DIN Fachbericht 124 "Gestaltung barrierefreier Produkte", wird u.a. das Zwei-Kanal-Prinzip erläutert und gefordert.
Was bei der Gestaltung einer barrierefreien Software berücksichtigt werden muss, und welche Richtlinien und Empfehlungen es hierzu gibt, finden Sie in diesem Leitfaden des Di-Ji-Projekts.
Sammlung von Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Multimedia in einem Di-Ji-Leitfaden.
Ergebnisse des BIMM-Projekts "Barrierefreies Internet und Multimedia für gehörlose Menschen".
Es gibt zahlreiche Anleitungen und Empfehlungen für die Erstellung von Informationen in Leichter Sprache sowie die Übersetzung von Texten. Diese sind im Leitfaden übersichtlich zusammengefasst.
In der Norm "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 129" werden Leitlinien für die Anwendung von Software-Individualisierung zur Verfügung gestellt, um einen möglichst hohen Grad an Gebrauchstauglichkeit zu erreichen.
Die Norm dient der Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit von Systemen für eine möglichst große Anzahl von Benutzern unterschiedlichster Fähigkeiten.
Die Norm unterstützt Entwickler dabei, Geräte und Dienste der IKT so zu gestalten, dass diese durch einen möglichst großen Kreis von Menschen genutzt werden können, unabhängig von deren Fähigkeiten oder Behinderungen, Einschränkungen oder kulturellem Hintergrund.
Die Norm richtet sich an diejenigen, die für das Management der Prozesse zur Gestaltung und Neugestaltung u.a. der Software verantwortlich sind. Im Zentrum steht dabei die Menschzentrierte Gestaltung. Die Systeme sollen so gebrauchstauglich und zweckdienlich gestaltet werden.