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Universelles Design für Automaten

Das Universelle Design und die barrierefreie Gestaltung von Dienstleistungen auf Informations- und Serviceterminals sowie Selbstbedienungsautomaten sind wichtige Schwerpunkte von Di-Ji (z.B. Nutzung eines Fahrkartenautomaten während einer Dienstreise). Das Aufzeigen von Barrieren und deren Vermeidung bereits im Vorfeld ist gerade bei Automaten besonders wichtig, da diese sehr lange Laufzeiten haben, bevor sie durch neue Geräte ersetzt werden.

„Universelles Design“ und „Design für Alle“ umfassen die Erkenntnisse und Verfahrensweisen, nach denen Produkte, Umgebungen, Dienstleistungen und Informationen für die größtmögliche Zielgruppe gestaltet werden können.

Dabei soll der Bedarf an zusätzlich notwendigen Hilfestellungen aller Art möglichst reduziert werden. Die Prinzipien des aus den USA stammenden „Universellen Designs“ stellen vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit und auf das Individuum bezogen einheitliche Anforderungen für alle Produkte, Dienstleistungen und Umwelten dar. Das aus Europa stammende „Design für Alle“ schlägt dagegen gruppenbezogen und aus sozialem Engagement heraus eine Auswahl mehrerer Möglichkeiten zur Zielerreichung vor. Beide sind im Bereich digitaler Angebote wichtige Ansätze zur Integration in der Arbeitswelt und zur Inklusion.

Informations- und Serviceterminals oder Selbstbedienungsautomaten, die nicht nach den Prinzipien des universellen Designs bzw. Designs für Alle gestaltet sind, können ein Hindernis für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen darstellen. Diese Barrieren können ebenfalls der Meldestelle für digitale Barrieren auch über die Laufzeit des Di-Ji-Projekts hinaus gemeldet werden.

Vielfältige Selbstbedienungs-Angebote mit Hilfe von Automaten

Viele Dienstleistungen werden, häufig um Kosten zu sparen, umgestellt auf Selbstbedienungsangebote. Anfangs stehen die meist per Automat angebotenen Dienstleistungen parallel zum bisherigen Angebot zur Verfügung. Im ländlichen Raum haben die Selbstbedienungsangebote aber bereits häufig die Angebote am Schalter ersetzt.

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Rechtliche Situation

Besitzt der Automat bzw. das Informations- und Serviceterminal eine grafische Programmoberfläche, kann die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 angewendet werden. Diese schreibt für Bundesbehörden und je nach Regelung im jeweiligen Bundesland für Landesbehörden und Kommunen verpflichtend vor, dass diese barrierefrei gestaltet sein müssen.

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Der Weg zum Automaten

Damit ein Selbstbedienungsangebot barrierefrei nutzbar ist, reicht es nicht aus den Automaten selbst entsprechend zu gestalten. Es muss auch sichergestellt werden, dass der Automat für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbstständig, ohne fremde Hilfe auffindbar ist.

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Universelles Design: Hardware des Automaten

Um eine möglichst breite Nutzbarkeit eines Automaten durch möglichst viele Menschen zu gewährleisten, muss auch die Hardware des Automaten barrierefrei gestaltet sein. Eine barrierefreie Software kann ein fehlendes Universelles Design der Hardware nicht ausgleichen. Hierbei müssen unterschiedlichste Kriterien berücksichtigt werden.

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Universelles Design: Software des Automaten

Die Software von Automaten muss gut individualisierbar sein, da es meist nur wenig Möglichkeiten gibt eigene Hilfsmittel zu nutzen. Insbesondere Möglichkeiten wie eine Sprachausgabe müssen von Anfang an vorgesehen und unterstützt werden.

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