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UN-Konvention

Leitbild des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - kurz BRK)" ist die "Inklusion". Was dies genau bedeutet und was sich in Deutschland verändern muss, um dieses Ziel zu erreichen, wird im Folgenden näher erläutert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention oder abgekürzt "BRK") ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten nachdem zahlreiche Mitgliedsstaaten die Konvention unterzeichnet hatten. In Deutschland ist die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Kraft getreten.

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Nationale Aktionsplan

Die Bundesregierung hat einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft fördern soll.

Weiterlesen: Nationale Aktionsplan

 
 

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