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Brotkrümmelpfad

Bildschirmarbeitsverordnung

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  1. Bildschirmarbeitsverordnung
  2. Anwendungsbereich
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  5. Anforderungen an die Gestaltung
  6. Täglicher Arbeitsablauf (angezeigt)
  7. Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
  8. Ordnungswidrigkeiten
  9. Anhang

§ 5
Täglicher Arbeitsablauf

Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.

 

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