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Brotkrümmelpfad

Bildschirmarbeitsverordnung

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  1. Bildschirmarbeitsverordnung
  2. Anwendungsbereich
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  5. Anforderungen an die Gestaltung
  6. Täglicher Arbeitsablauf
  7. Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
  8. Ordnungswidrigkeiten (angezeigt)
  9. Anhang

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 die dort bezeichneten Untersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig anbietet.

 

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