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Richtlinie für barrierefreie Webinhalte

Die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte, oder wie sie im Englischen heißt: "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0" beschreibt, welche Anforderungen ein barrierefreies Web-Angebot erfüllen muss. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über den Aufbau und die zugehörigen Dokumente der Richtlinie gegeben.

Die Richtlinie ist von der "Web Content Working Group (WCAG WG)" entwickelt worden. Eine erste Version der Richtlinie ist bereits 1999 veröffentlicht worden. Diese war auch die Grundlage für die erste Version der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland und in vielen anderen Ländern. Die Überarbeitung dieser Richtlinie und Anpassung an neue Web-Technologien ist im Dezember 2008 abgeschlossen worden. Seit diesem Zeitpunkt ist die Richtlinie in der Version 2.0 eine offizielle Empfehlung des World Wide Web Consortiums und auch seit September 2011 die Grundlage der Anlage 1 der deutschen Verordnung "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0".

Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns

Der Richtlinie baut auf den vier Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns auf, danach müssen barrierefreie Webseiten:

  1. wahrnehmbar,
  2. bedienbar,
  3. verständlich und
  4. robust

sein.

Aufbau

Jedem Prinzip sind Richtlinien und Erfolgskriterien zugeordnet, die erfüllt werden müssen. Die testbaren Erfolgskriterien sind Technologie-unabhängig formuliert. Erst in den dazugehörigen Technikdokumenten wird auf Basis von konkreten Web-Technologien formuliert, wie die Erfolgskriterien bei Nutzung dieser Technologie erfüllt werden können. Umgekehrt sind auch Beispiele für Verstöße gegen ein Erfolgskriterium aufgelistet. Die Technikdokumente werden ständig weiterentwickelt und stellen eine große Hilfe bei der technischen Umsetzung der Richtlinie dar.

Konformitätsstufen

Den Erfolgskriterien sind Konformitätsstufen zugeordnet. Um Konformität mit einer der Stufen vollständig zu erreichen, müssen alle Erfolgskriterien dieser Konformitätsstufe erfüllt werden oder es muss eine konforme Alternativversion zur Verfügung stehen. Insgesamt gibt es drei Konformitätsstufen A (niedrigste), AA und AAA. Die Kriterien sind den Konformitätsstufen auf Grundlage unterschiedlicher Bedingungen zugeordnet worden. Entscheiden war dabei unter anderem, ob ein Kriterium wesentlich ist für die Zugänglichkeit, auf wie viele Arten von Webseiten und Inhaltstypen es anwendbar ist und wie viel Wissen auf Entwicklerseite notwendig ist, um es zu erfüllen. Damit unterscheidet sich dieses Konformitätsmodell von dem der ersten Richtlinie von 1999, bei der die Zuordnung aus ausschließlich aus Nutzersicht erfolgte.

Ein Angebot kann partielle Konformität erreichen, wenn zum Beispiel Inhalte von Drittanbietern verwendet werden, die nicht konform mit der angestrebten Stufe sind.

Nach der deutschen Verordnung BITV 2.0 müssen mindestens die Kriterien der Konformitätsstufen A und AA erfüllt werden. Daher sind diese in der BITV 2.0 zu einer Priorität, der Priorität I, zusammengefasst worden. Stufe AAA entspricht Priorität II der BITV 2.0. Lediglich an einer Stelle gibt es eine veränderte Zuordnung der Kriterien zu den Konformitätsstufen, da man mit der deutschen Verordnung nicht unter den bereits mit der ersten BITV erreichten Stand zurück gehen wollte.

Verweise zu den Dokumenten

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