Die Hauptprüfung eines Angebots soll die Barrierefreiheit langfristig sicherstellen. Hierzu werden nicht nur die Webseiten eines Anbieters einer umfangreichen Prüfung unterzogen, es werden auch die Prozesse zur Erstellung und Pflege des Webangebots begutachtet. Des Weiteren ist eine Selbstverpflichtung des Anbieters, die Einhaltung der Anforderungen an ein barrierefreies Angebot beizubehalten, vorgesehen. Unter anderem werden hierzu auch Mechanismen zur Rückmeldung von Barrieren gefordert.Eine Hauptprüfung sollte daher erst durchgeführt werden, wenn ein erfolgreicher Kurztest durchgeführt worden ist. Das Hauptprüfungsverfahren kann als Grundlage für eine Zertifizierung dienen.
Die Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen hatten das Netzwerk AbI beauftragt, sich für ein unabhängiges, qualitativ anspruchsvolles Prüfsiegel für barrierefreie Webangebote einzusetzen. Damit sollte ein einheitliches Zertifizierungsverfahren etabliert werden, das auf der Barrierefreien Informationstechnik-Verordung (BITV) aufbaut.
Der "Arbeitskreis Test" des AbI-Projekts hat mit der Erarbeitung und Empfehlung einer Hauptprüfung als dritter Stufe der AbI-Testempfehlung dafür nun die Grundlage geschaffen. Die Prüfkriterien basieren auf der BITV, werden aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen und intensiver Diskussionen konkretisiert und ergänzt.
Im Arbeitskreis Test haben an der Entwicklung der Hauptprüfung mitgearbeitet:
In Zusammenarbeit mit "DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH"
Während der Entwicklung des, bei der Hauptprüfung eingesetzten, Testverfahrens sind Anmerkungen der AbI-Unterstützer berücksichtigt worden, die eine stärkere prozessorientierte Prüfung gefordert haben.
Die Hauptprüfung besteht daher aus den folgenden drei Teilen:
Gemeinsam mit DIN Certco werden Mitglieder des "Arbeitskreis Test" des AbI-Projekts auf der Grundlage der Hauptprüfung das Zertifizierungsprogramm "DIN-geprüft - barrierefreie Website" für Internetangebote anbieten.
Anbieter, deren Website mit dem Qualitätskennzeichen "DIN-Geprüft barrierefreie Website" mit einem, zwei oder drei Sternen gekennzeichnet ist, können davon ausgehen, dass Barrieren für Menschen mit Behinderungen weitgehend ausgeräumt sind. Wer die wesentlichen Basis-Standards der BITV erfüllt, erhält das Qualitätskennzeichen mit einem Stern. Zwei Sterne gibt es, wenn vor allem auch auf die Verständlichkeit der Inhalte Wert gelegt wurde. Wer zusätzlich zum Beispiel Videos in Gebärdensprache anbietet, kann mit 3 Sternen rechnen.
Die Dokumente über das bei der Hauptprüfung eingesetzte Testverfahren finden Sie im Web-Angebot von DIN Certco.