Die WCAG 2.0 knüpfen bei der Darstellung der Schriftgrafiken an eine Bedingung an (wenn die benutzten Technologien die visuelle Darstellung der Graphiken ermöglichen), die nicht in die Anlage 1 übernommen wurde.
Firmenzeichen (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) gelten als wesentlich.